
Bei den Versandkosten ist zunächst zu differenzieren: Bei Vertragsschluss geht es um die Hinsendekosten. Die darf der Händler dem Kunden auferlegen. Er muss allerdings die konkrete Höhe vorher angeben und darf nur die Kosten verlangen, die er auch genannt hat. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so muss er die Waren zurück...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Bei den Versandkosten ist zunächst zu differenzieren: Bei Vertragsschluss geht es um die Hinsendekosten. Die darf der Händler dem Kunden auferlegen. Er muss allerdings die konkrete Höhe vorher angeben und darf nur die Kosten verlangen, die er auch genannt hat. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so muss er die Waren zurück...
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